Werte Vita-Mitglieder, werte Patienten und Gäste des Hauses,
aus aktuellem Anlass passen wir unsere Sicherheitsmaßnahmen an. Ab Donnerstag, dem 08.10.20, gilt eine erweiterte Maskenpflicht. Weiterhin ist der Mindestabstand (1,5m) einzuhalten.

Was heißt das im Detail?

  • ab Betreten des Hauses sowie in den Fluren/Wartebereichen (Haus I-IV) gilt die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen
  • im Bereich der Cafeteria ist der MNS erst am Essplatz abzulegen
  • das Tragen eines MNS ist bis zum Eintritt in den Kursraum (inkl. MTT) zu tragen und kann dann unter Einhaltung des Mindestabstandes (1,5m) abgelegt werden
  • weiterhin gilt, dass bei einer Unterschreitung des Mindestabstandes der MNS anzulegen ist (z. B. bei Einzelbehandlungen oder Übungsanleitungen in der MTT/RSI/Neuro-MTT/ABT/Zirkelraum/CASPAR, bei Vorträgen im Seminarraum – Ausnahme besteht für den Vortragenden)
  • im Fahrdienst gilt für Fahrer und Patienten generell eine Pflicht den MNS zu tragen

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das Team von REHA VITA

Stand: 07.10.2020