Die Deutsche Rentenversicherung Bund äußert sich zur Durchführung von Reha-Maßnahmen.
Auszüge aus dem Rundschreiben der DRV Bund vom 17.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist uns ein Anliegen, das Reha-System in Deutschland zu erhalten.
Genauso ist es ein Anliegen der Bundesregierung, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung nicht zu schließen.
In diesem Schreiben finden Sie Vorschläge für den Umgang mit Leistungen der Rehabilitation in Zeiten der Corona-Pandemie sowie Informationen zur wirtschaftlichen Absicherung von Reha-Einrichtungen.
Vorgehen der DRV:
Vorgehen bei Versicherten, die sich in der Rehabilitation befinden
Soweit Reha-Einrichtungen keine SARS CoV-2 Infektionen zu verzeichnen haben, empfehlen wir folgendes Vorgehen bei Versicherten,
die gerade eine Rehabilitation durchführen:
Grundsätzlich sollte die Leistung abgeschlossen werden, es sei denn, derdie Rehabilitandin wünscht es, die Rehabilitation abzubrechen und nach Hause zu fahren oder die regionalen Gesundheitsbehörden haben Anderes verfügt.
Vorgehen bei AHB
Die Indikation zur Anschlussrehabilitation wird in der Akutklinik gestellt.
Diese Form der Rehabilitationsleistung stellt einen sehr wichtigen Teil der Behandlungskette dar, der auch weder ausgesetzt noch lange
aufgeschoben werden kann. Aus diesem Grund sollen die AHB- Leistungen so lang wie möglich und bestmöglich weiterlaufen.
Stand: 18.03.2020 12.00 Uhr