Bei Arbeits- oder Wegeunfällen oder wenn Patienten an einer Berufskrankheit leiden ist die Berufsgenossenschaft (BG) als Kostenträger für die medizinische Rehabilitation zuständig.

In der REHA VITA haben Sie als BG-Patient zwei Möglichkeiten eine medizinische Rehabilitation durchzuführen: die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) oder die Ambulante muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR).

Unser gemeinsames Ziel:
Ihre Lebensqualität verbessern.
Für eine gesunde Zukunft!

Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)

Ist nach einem Arbeits- oder Wegeunfall erkennbar, dass eine Physiotherapeutische Behandlung auf Rezept-Basis nicht ausreicht, wird eine EAP von Ihrem D-Arzt oder Chirurgen verordnet.

Wie wir behandeln

Jeder Therapieerfolg basiert auf einem ausführlichen ärztlichen Eingangsbefund. Im Aufnahmegespräch informiert sich unser Facharzt über Ihre Diagnose, inkl. Vorbefunde und berücksichtigt orthopädische, psychosomatische und soziale Aspekte.

Auf dieser Grundlage erarbeiten wir mit Ihnen einen auf Sie abgestimmten Therapieplan. Je nach Diagnostik sieht dieser unter anderem vor: Physiotherapie (z.B. Krankengymnastik), Physikalische Behandlungen (z.B. Massage, Elektrotherapie), Trainingstherapie. Immer an Ihrer Seite: unser Facharzt.

Bei entsprechender Verordnung durch den D-Arzt sind folgende Therapieergänzungen: Therapie im Bewegungsbad, Ergotherapie (auch Arbeitsplatztherapie), Psychologische Mitbetreuung, Akupunktur, Ernährungstherapie, Hilfestellung durch unsere Sozialarbeiterin.

Während Ihrer EAP betreut Sie ein Team aus Spezialisten. Ihre Ansprechpartner sind Fachärzte, Sport- und Physiotherapeuten, Masseure und Verwaltungsfachkräfte.

Unser Personal ist erfahren, sehr gut ausgebildet, verantwortungsvoll und begegnet Ihnen immer mit einem Lächeln auf den Lippen. Von Ihnen getragen werden eine hohe fachliche Qualifikation, eine vorbildliche Zusammenarbeit sowie das persönliche Engagement jedes Einzelnen für Ihre Behandlungsqualität und Ihren Behandlungserfolg.

Arbeitsplatzbezogene muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR)

Eine arbeitsplatzbezogene muskuloskeletale Rehabilitation (ABMR) richtet sich u.a. an Patienten, bei denen eine stufenweise Wiedereingliederung oder Arbeitsbelastungsprobe (ABE) aus organisatorischen Gründe beim Arbeitgeber nicht möglich ist (z.B. durch Montagetätigkeit) sowie an Patienten mit körperlich schwerer, einseitig monotoner oder koordinativ beanspruchender Tätigkeit im Bereich der verletzten Körperregion.

Die ABMR wird vom D-Arzt, vom Facharzt der Rehabilitationsklinik oder der Berufsgenossenschaft (BG) verordnet.

Wie wir behandeln

Jeder Therapieerfolg basiert auf einem ausführlichen ärztlichen Eingangsbefund. Im Aufnahmegespräch informiert sich unser Facharzt über Ihre Diagnose, inkl. Vorbefunde und berücksichtigt orthopädische, psychosomatische und soziale Aspekte.

Auf dieser Grundlage erarbeiten wir mit Ihnen einen auf Sie abgestimmten Therapieplan. Je nach Diagnostik sieht dieser unter anderem vor: Physiotherapie (z.B. Krankengymnastik), physikalische Behandlungen (z.B. Massage, Elektrotherapie), Medizinische Trainingstherapie. Immer an Ihrer Seite: unser Facharzt.

Die tägliche Anwesenheit in unserer Rehaklinik beträgt ca. sechs Stunden.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

Telefonische Sprechzeiten:

MO bis DO     9:00 bis 12:00 Uhr
FR                    9:00 bis 14:00 Uhr
MO, DI, DO  15:00 bis 17:00 Uhr