Stand: 05. Oktober 2022
Der Bundestag hat das zum 01.10.22 in Kraft tretende Infektionsschutzgesetz überarbeitet, wobei teilweise die Länder berechtigt sind, abweichende Regelungen festzulegen. Die im Wesentlichen seit Anfang April geltenden Corona-Schutzmaßnahmen in Brandenburg sind verlängert worden. Wir gehen davon aus, dass diese Maßnahmen auch mindestens bis zum 07.04.23 bestehen bleiben werden.
Im gesamten Rehazentrum gilt eine generelle Maskenpflicht:
Die PatientenInnen müssen ebenfalls mindestens eine OP-Maske tragen. In der MTT kann die Maske am Gerät abgelegt werden, aber beim Weggang vom Gerät ist sie zu tragen.
Ausnahme: Bei den Vita-Fitnesskursen und bei BGF-Veranstaltungen entfällt die Maskenpflicht.
Testpflicht:
Eine gesetzlich vorgeschriebene Testpflicht besteht aktuell bei uns weder für die MitarbeiterInnen noch für die PatientenInnen.
Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens behalten wir uns Änderungen vor.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Ihre REHA VITA