In einem Schreiben wies die brandenburgische Ministerin für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), Britta Ernst, darauf hin, dass “Rehasport auf ärztlicher Verordnung nicht als “allgemeiner Sport” einzuordnen ist” und “auf ärztlicher Verordnung durchgeführt werden darf”. Wie folgt das Schreiben:

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des MBJS: Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen ist untersagt – Ausnahme Rehasport.

Ab Montag, 4. Januar 2021 starten wir zu Ihren gewohnten mit Rehasport und Funktionstraining trocken und im Wasser. Alle Infos dazu finden Sie hier.