Ein Fahrdienst ist nur möglich wenn dieser medizinisch notwendig ist!
Kontaktdaten Sachbearbeiter
Nach dem § 8 SGB IX Sozialgesetzbuch festgelegten Grundsatzes des Wunsch- und Wahlrechtes haben Rehabilitationsträger, wie die Renten- und Krankenversicherung, den berechtigten Wünschen des Patienten hinsichtlich einer Klinik zu entsprechen, sofern die von Ihm bevorzugte Einrichtung die Zulassung der Kostenträger hat.
Wir arbeiten mit allen Kostenträgern zusammen. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Rehabüro – gerne unterstützen wir Sie.
Üben Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht aktiv aus!Nutzen Sie dafür das Formular "Wunsch- und Wahlrecht" oder sprechen Sie uns an.
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Anschrift
Für einen unkomplizierten und schneller Start der Reha bitten wir Sie folgende Unterlagen auszudrucken und vollständig ausgefüllt zu Ihrem ersten Termin mitzubringen:
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