Rehasportgruppe Funktionstraining

 

Wo: REHA VITA, 1x pro Woche, ca. 30 Minuten

Wann: freitags 15:30-16:00 Uhr

Kleidung: Sportsachen, Turnschuhe oder rutschfeste Socken

Voraussetzung: Patient ist gruppentauglich und muss Anweisungen verstehen und umsetzen können

Verordnung: Funktionstraining, 12 Monate oder 24 Monate (nach § 44 SGB IX)

Inhalt:

  • Funktionstraining umfasst bewegungstherapeutische Übungen in Gruppen. Funktionstraining im Trockenen wirkt mit den Mitteln der Krankengymnastik gezielt auf Muskeln und Gelenke.
  • Funktionstraining ist eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation und wird gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX in Verbindung mit § 43 SGB V als Sachleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung erbracht.
  • Funktionstraining ist Gruppensport und wird in der Regel mit 30 Minuten pro Woche durchgeführt.
  • Funktionstraining wird durch den behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt. Es gelten die Formulare Muster 56 »Antrag auf Kostenübernahme für Rehabilitationssport/Funktionstraining«.
  • Funktionstraining ist nach der Rahmenvereinbarung so lange erforderlich, wie der Betroffene während der Übungsveranstaltung auf die fachkundige Leitung angewiesen ist.
  • In der gesetzlichen Krankenversicherung wird Funktionstraining für 12 Monate geleistet. Bei schwerer Beeinträchtigung der Beweglichkeit/Mobilität durch prozesshaft verlaufende entzündlich rheumatische Erkrankungen (rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew, Psoriasis-Arthritis), schwere Polyarthrosen, Fibromyalgie-Syndrome, Osteoporose, wird längstens bis zu 24 Monaten Funktionstraining geleistet.

Funktionstraining ist kein Ersatz für eine Einzeltherapie und ist nicht budgiert!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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