Rehasport bei REHA VITA

 

Unsere Einrichtung kooperiert mit dem Brandenburgischen Präventions- und Rehabilitationssportverein e.V. (BPRSV e.V.)

Bei Fragen können Sie sich auch direkt an Frau Müller, Geschäftsführerin des BPRSV e.V.,
Telefon 0355/2909469 oder -468 bzw. per Mail wenden.


Der BPRSV e.V. bietet in unserem Hause Kurse im Rehasport und Funktionstraining an.

  • Rehasport und Funktionstraining sind nach SGB IX § 43ff ergänzende Leistungen zur Rehabilitation und werden auf persönlichen Antrag vom Arzt verordnet (Muster 56). Die Verordnung von Rehasport bzw. Funktionstraining fällt als ergänzende Leistung zur Rehabilitation nicht unter die Budgetierung Ihres Haus- oder Facharztes.
  • Sie können sich nun persönlich einen wohnortnahen, leistungsberechtigten Verein (hier: BPRSV e.V. in der Reha Vita, Ansprechpartner) wählen. Nach Terminvereinbarung ist die Verordnung der betreffenden Krankenkasse vorzulegen und anschließend dem Verein zu übergeben.
  • Die Krankenkassen begrüßen auf freiwilliger Basis eine Mitgliedschaft in einem Rehasportverein.
  • Die entsprechenden Mitgliedsanträge des BPRSV e.V. können Sie sich hier herunterladen:

Anträge zum Download:

Aufnahmeantrag Download als PDF-Datei

Allgemeine Informationen:

Ärztliche Verordnung von Rehabilitationssport/Funktionstraining (Muster 56 – Antrag auf Kostenübernahme) durch Ihren behandelnden Arzt mit Angaben über:

  • Festlegung Rehabilitationssport oder Funktionstraining
  • Diagnose mit Funktionseinschränkungen
  • Dauer/ Häufigkeit pro Woche

Die Krankenkassen genehmigen bei Verordnung von Rehasport in der Regel 50 Übungseinheiten in 18 Monaten (für die Wirbelsäulengymnastik, Osteoporosesport und Krebsnachsorge) bzw. 120 Einheiten innerhalb von 36 Monaten (für die Schlaganfall- und die Neuro-Rehasportgruppe). Bei Funktionstraining ist eine Dauer von 12 Monaten bzw. bei chronischen Erkrankungen 24 Monaten der Regelfall.

Der rosa-grüne A4-Rehasport-/Funktionstrainingsschein mit der Angabe des Beginntermins muss von Ihrer Krankenkasse vor Kursbeginn genehmigt werden.

Rehasport/Funktionstraining ist kein Ersatz für eine Einzeltherapie und ist nicht budgetiert.

nach oben