Intensive Rehabilitationsnachsorge IRENA
Alle Rentenversicherungsträger geben Ihnen nach einer stationären oder ambulanten Rehabilitation die Möglichkeit, durch eine achtwöchige Nachbehandlung Ihr Rehabilitationsergebnis zu stabilisieren und zu verbessern.
Die Verordnung des IRENA - Programmes erfolgt ausschließlich durch Reha-Ärzte in stationären und ambulanten Rehakliniken. Eine Verordnung durch den Haus- bzw. einen Facharzt ist nicht möglich. Sprechen Sie daher bitte Ihren Reha-Arzt an.
Dieses IRENA – Programm können Sie in unserer Einrichtung durchführen:
- Zeitraum: 8 Wochen nach Rehabilitation
- Häufigkeit: 2 bis 3 mal pro Woche
- Dauer: 2 Stunden
- Inhalt: Krankengymnastik im Bewegungsbecken, MTT, WS-Gymnastik
- Verordnung: durch den Sie entlassenden Arzt der Rehabilitationsklinik
- Zuzahlung: zuzahlungsfrei
- Fahrtkosten: 5 Euro pro Behandlungstag werden von der Deutschen Rentenversicherung übernommen
