Intensive Rehabilitationsnachsorge IRENA

 

Alle Rentenversicherungsträger geben Ihnen nach einer stationären oder ambulanten Rehabilitation die Möglichkeit, durch eine achtwöchige Nachbehandlung Ihr Rehabilitationsergebnis zu stabilisieren und zu verbessern.

Die Verordnung des IRENA - Programmes erfolgt ausschließlich durch Reha-Ärzte in stationären und ambulanten Rehakliniken. Eine Verordnung durch den Haus- bzw. einen Facharzt ist nicht möglich. Sprechen Sie daher bitte Ihren Reha-Arzt an.

Dieses IRENA – Programm können Sie in unserer Einrichtung durchführen:

  • Zeitraum: 8 Wochen nach Rehabilitation
  • Häufigkeit: 2 bis 3 mal pro Woche
  • Dauer: 2 Stunden
  • Inhalt: Krankengymnastik im Bewegungsbecken, MTT, WS-Gymnastik
  • Verordnung: durch den Sie entlassenden Arzt der Rehabilitationsklinik
  • Zuzahlung: zuzahlungsfrei
  • Fahrtkosten: 5 Euro pro Behandlungstag werden von der Deutschen Rentenversicherung übernommen