ambulante Rehabilitation
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Viele chronische Erkrankungen und Zustände nach einer Operation erfordern eine intensive und komplexe Behandlung, um möglich schnell wieder schmerzfrei und fit zu sein.
Ambulant bedeutet eine wohnortnahe Rehabilitation ohne Übernachtung und umfasst in einer Zeit von 4-6 Stunden täglich das komplexe Programm von
- Ärztlicher Begleitung
- Krankengymnastik und Bewegungsbad
- Gruppentherapie
- Rückenschule (nur bei ambulanter orthopädischen Rehabilitation)
- Logopädie (nur bei ambulanter neurologischer Rehabilitation)
- Ergotherapie
- neuropsychologische Betreuung (nur bei ambulanter neurologischer Rehabilitation)
- Hirnleistungstraining (nur bei ambulanter neurologischer Rehabilitation)
- Elektro- und Entspannungstherapie sowie Massagen
- Gangschule, Koordinationstraining und Trainingstherapie an Sportgeräten (MTT)
- Ernährungs- und Sozialberatung, Vorträge zu Gesundheit, Training und Stressbewältigung
Neben den therapeutischen Anwendungen erhalten Sie auch ein Mittagessen in unserer Cafeteria und Sie haben in unseren zwei Ruheräumen die Möglichkeit, sich zwischen den Behandlungen zu entspannen und zu regenerieren.
Ihr behandelnder Facharzt und Hausarzt stellt die Notwendigkeit für eine Ambulante Rehabilitation fest. Wenn Ihr Arzt diese Notwendigkeit bestätigt, stellt sich grundsätzlich die Frage nach dem richtigen Antragsformular.
Generell gilt:
1.) Sind sie erwerbstätig, arbeitssuchend und erhalten keine Rente, so ist die Deutsche Rentenversicherung für Ihre Reha bevorzugt verantwortlich. Hier sind die entsprechenden Antragsformulare zu verwenden.
2.) Sind Sie Schüler / Student oder beziehen Sie Rente oder sind Sie Familienmitversichert so ist Ihre Krankenkasse für Ihre Reha bevorzugt verantwortlich.
Hier ist das entsprechende Antragsformular zu verwenden. Anträge sind bei den örtlichen Vertretungen der Rentenversicherungsträger und Krankenkassen oder in unserer Klinik erhältlich.
1.) Sind sie erwerbstätig, arbeitssuchend und erhalten keine Rente, so finanziert die Deutsche Rentenversicherung für Ihre Reha.
2.) Sind Sie Schüler / Student oder beziehen Sie Rente oder sind Sie Familienmitversichert so finanziert Ihre Krankenkasse Ihre Reha.
Generell gilt:
Die täglichen Fahrtkosten werden von der Deutschen Rentenversicherung oder den Krankenkassen in Höhe des Tarifes für öffentliche Verkehrsmittel übernommen und durch das Rehazentrum an Sie ausgezahlt.
Bei eigener PKW - Benutzung gilt : 1.-10. km = 0,40 €/km und ab 11. km = 0,36 €/km .
Bei schweren Erkrankungen oder in anderen bestimmten Situationen werden Sie von unserem Fahrdienst (als Sammeltransport) täglich von zu Hause abgeholt.
Während der Reha, die von einem Rentenversicherungsträger finanziert wird, erhalten Sie ein Übergangsgeld, was in etwa der Höhe des Krankengeldes entspricht.
Ist Ihr Kostenträger eine gesetzliche Krankenversicherung so gilt folgendes:
Für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) zahlen Sie ab dem 01.01.04 pro Tag 10 €, für maximal 28 Tage pro Jahr, abzüglich der Krankenhaustage.
Durchlaufen Sie eine Ambulante Rehabilitation, so zahlen Sie generell 10 € pro Tag.
Ist Ihr Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung, eine Berufsgenossenschaft oder eine private Krankenversicherung, so ist die ambulante Rehabilitation oder die AHB ohne Zuzahlung.
- Bei Genehmigung der Rehabilitation rufen wir Sie an und legen mit Ihnen gemeinsam den Therapiezeitraum fest.
- In den ersten Tagen der Reha erfolgen neben den ersten Therapieeinheiten die ärztliche Untersuchung, die Modifizierung Ihres Therapieprogramms sowie die Vorstellung unseres Hauses und unserer Therapeuten.
- Anhand Ihres Therapieplanes ersehen Sie den Ablauf der Reha.
- Regelmäßig erfolgt die ärztliche Konsultation und die Anpassung der Therapie auf Ihren aktuellen Gesundheitszustand.
- Am Ende erfolgt die Erstellung eines ausführlichen Entlassungsbefundes.
Generell gilt:
1.) Sind sie erwerbstätig, arbeitsuchend und erhalten keine Rente, so ist die Deutsche
Rentenversicherung für Ihre Reha bevorzugt verantwortlich.
Die Ambulante Rehabilitation erfolgt von Montag bis Freitag, täglich 4 - 6 Stunden über
3 Wochen (ev. Verlängerung um eine Woche).
2.) Sind Sie Schüler / Student oder beziehen Sie Rente oder sind Sie Familienmitversichert
so ist Ihre Krankenkasse für Ihre Reha bevorzugt verantwortlich.
Die Ambulante Rehabilitation erfolgt 3 - 4 mal pro Woche von, täglich 4 - 6 Stunden.
Bitte planen Sie bei 15 - 20 Therapieeinheiten 5 - 8 Wochen ein.
- Sportsachen
- Turnschuhe
- 2 Handtücher
- Badesachen und Badelatschen
- Dusch- und Waschzeug
- Adresse Ihres Haus- und Facharztes
- ausgefülltes Formular zu Ihrer Krankengeschichte sowie Ihrer sozialen und beruflichen Situation
- Röntgenbilder
- Epikrisen bzw. medizinische Befunde.
Alles Wissenswerte auf einen Blick
| Erwerbstatig (auch arbeits-suchend); Patienten, die keine Rente beziehen | Schüler, Studenten, Rentner, Familien-versicherte; Patienten, die Rente beziehen |
Fälle von Arbeits- und Wegeunfällen |
Privatver-sicherte und Beamte |
|
|---|---|---|---|---|
| wer ist für die Reha verantwortlich | Deutsche Renten-versicherung | Kranken-versicherung | Berufsgenossen-schaft | Privatversicherte, Beihilfe |
| Fahrtkosten-zuschuss | für öffentliche Verkehrsmittel in voller Höhe; bei eigener PKW -Benutzung: 1.-10. km = 0,36 €/km ab 11. km = 0,40 €/km für die einfache Strecke |
für öffentliche Verkehrsmittel in voller Höhe; bei eigener PKW -Benutzung: für jeden km: 0,14 € für die Hin- und Rück- fahrt |
wird von den BG's erstattet | in Absprache mit den Kassen |
| Fahrdienst | nur bei schweren Erkrankungen | |||
| Übergangsgeld | ja | nein | ja | unterschiedlich |
| Zuzahlung | nein | bei AHB meistens keine Zuzahlung, bei ambulanter Reha: 10 €/Tag | nein | nein |
| Dauer der Reha | mind. 3 Wochen | 5 – 8 Wochen | 5 – 8 Wochen | 5 – 8 Wochen |
| Anzahl der TE | 5 TE pro Woche (Montag bis Freitag) | 3-5 pro Woche bei insgesamt 15 – 20 TE |
3-5 pro Woche bei insgesamt 20 – 30 TE |
3-5 pro Woche bei insgesamt 15 – 20 TE |
| tägliche Dauer | 4 – 6 Stunden | 4 – 6 Stunden | 2 – 4 Stunden | 4 – 6 Stunden |